94 Prozent der Arbeitnehmer:innen wollen weiterhin die Möglichkeit von Home-Office haben1. Hier erfahren Sie wie man das Instrument Essenszuschuss im Rahmen von Home Office nutzt. Dabei gibt es mehrere Varianten: Sowohl die Essensbons im Home Office, der Anreiz um wieder ins Büro zu kommen oder die Ergänzung zur Kantine ist möglich.
Inhalt
- Benefit für das Home Office
- Lieferung und Abholen: Steuerfreier Essenszuschuss
- Essensmarken als Ergänzung zur Kantine
- Anreiz: Zuschuss nur im Office
- Ideen zur Mittagspause im Home Office
Benefit für das Home Office
Auch im Home Office ist der steuerfreie Essenszuschuss in Österreich erlaubt. Der Benefit freut das Team und lässt die Gedanken bei der Arbeit, anstatt dass die Mitarbeiter:innen über die Zubereitung des Mittagessens nachdenken.
- Stress der Zubereitung des Mittagessens vermeiden
- Die nicht zur Verfügung stehende Kantine auszugleichen
- Mitarbeiterbindung stärken
Mitarbeitende können den Zuschuss direkt im Lokal, mittels Lieferservice oder dem Lebensmitteleinkauf nutzen. Per Mittagsmarken® App wird anschließend der Beleg gescannt und der Zuschuss wird mit der nächsten Gehaltsabrechnung ausbezahlt.
Lieferung und Abholen: Steuerfreier Essenszuschuss
Heute ist der steuerfreie Essenszuschuss auch im Home Office fester Bestandteil moderner Arbeitsmodelle. Unternehmen können ihre Mitarbeitenden unabhängig vom Arbeitsort unterstützen – ob im Büro, im Home Office oder im hybriden Arbeiten.
Für Mahlzeiten, die von Restaurants oder Lieferdiensten zubereitet werden, können Arbeitgeber bis zu 8,00 Euro pro Arbeitstag steuerfrei bezuschussen. Dazu zählen sowohl der Restaurantbesuch als auch die Lieferung oder Abholung von Speisen. Für Lebensmittel, beispielsweise aus dem Supermarkt oder der Bäckerei, kann ein steuerfreier Zuschuss von bis zu 2,00 Euro pro Arbeitstag gewährt werden.
Die Möglichkeit, Liefer- und Abholservices steuerfrei zu bezuschussen, wurde ursprünglich während der COVID-19-Pandemie in den Lohnsteuerrichtlinien (LStR 2002, Rz. 96) aufgenommen. Seit 2022 ist diese Regelung dauerhaft im § 3 Abs. 1 Z 17 EStG verankert und gilt unabhängig davon, ob Mitarbeitende im Büro oder im Home Office arbeiten.
Der Gesetzestext lautet:
„Von der Einkommensteuer sind befreit: […] Bis zu einem Wert von 8 Euro pro Arbeitstag, wenn die Gutscheine nur zur Konsumation von Mahlzeiten eingelöst werden können, die von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet bzw. geliefert werden.“
Quelle: § 3 Abs. 1 Z 17 lit. b EStG
Es ist mittlerweile ebenso erlaubt Essensmarken zu sammeln und kumuliert auszugeben. Selbst eine Einlösung am Wochenende oder die Verpflegung von anderen Personen wird vom Gesetzgeber explizit akzeptiert. Dies kann bei Mittagsmarken® ganz einfach konfiguriert werden, ganz wie es zu Ihrem Unternehmen passt.

Essensmarken als Ergänzung zur Kantine
Wenn Sie im Unternehmen bereits eine Kantine anbieten, ist es möglich diese mit Essensbons zu kombinieren. So können Mitarbeiter:innen beispielsweise vor Ort die Kantine genießen und an Home-Office-Tagen den digitalen Essenszuschuss nutzen.
Eine zusätzliche Möglichkeit ist die Einbindung der Kantine direkt in die App. Hier gibt es die Möglichkeit, direkt mittels App in der Kantine zu bezahlen und so die Essensmarken zu nutzen. Auch eine Integration von anderen Schnittstellen und Kantinenanbietern ist möglich.
Als Anreiz: Zuschuss nur im Office
Eine andere Variante den Essensmarken einzusetzen ist es, diese nur an Büroarbeitstagen auszugeben. So schafft man einen Anreiz, das Büro wieder zu nutzen und die sozialen Interaktionen zu stärken.
Ideen zur Mittagspause im Home Office
Auch die Arbeit im Home Office lebt von der Interaktion mit den Kolleg:innen. So ist es eine Möglichkeit einmal die Woche eine gemeinsame Pizzabestellung auch im Home Office durchzuführen. Mittels Videokonferenz gibt es auch auf diesem Weg ein gemeinsames Mittagessen, das mittels Essenszuschuss bezahlt werden kann.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Essenszuschuss im Home Office
Ja. Auch Mitarbeitende im Home Office können in Österreich einen steuerfreien Essenszuschuss erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist, dass die Vorgaben des § 3 Abs. 1 Z 17 EStG eingehalten werden.
Ja. Mahlzeiten von Restaurants sowie Speisen von Lieferdiensten oder zur Abholung können steuerfrei bezuschusst werden. Damit eignet sich der Essenszuschuss auch für Mitarbeitende, die überwiegend im Home Office arbeiten.
Ja. Für Lebensmittelkäufe – beispielsweise im Supermarkt oder in der Bäckerei – kann ebenfalls ein steuerfreier Zuschuss gewährt werden. Hier gelten jedoch andere steuerliche Höchstbeträge als für fertig zubereitete Mahlzeiten.
Ja. Je nach verwendetem System und den Einstellungen des Unternehmens können Essenszuschüsse kumuliert und zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Dadurch entsteht mehr Flexibilität für Mitarbeitende.
Ja. Gerade Unternehmen ohne eigene Kantine können ihren Mitarbeitenden mit einem Essenszuschuss eine attraktive und steuerbegünstigte Verpflegungsmöglichkeit bieten – unabhängig davon, ob diese im Büro, im Home Office oder im Außendienst arbeiten.
Kontaktieren Sie uns für Ihren digitalen Essenszuschuss
Wir betreiben die Mittagsmarken® App. Damit sparen Sie sich die Zettelwirtschaft und wickeln die steuerfreie Essenszulage automatisch und digital ab. Gerne informieren wir Sie über Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehen oder Sie probieren es einfach unverbindlich aus!

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