Kumulieren von Essensgutscheinen

Ansammeln von Essensmarken und maximalen Zuschuss nutzen

Kumulieren von Essensgutscheinen

Seit Mitte 2020 ist es in Österreich erlaubt Essensmarken anzusparen und gesammelt auszugeben. Wie das Kumulieren von Essensbons genau funktioniert und was es zu beachten gilt finden Sie in diesem Artikel.

Inhalt

  1. Essensmarken kumulieren
  2. Wie viele Essensbons: Pauschal oder exakt
  3. Kumulieren mit Mittagsmarken®
  4. Gültigkeit von Essensgutscheinen

Essensmarken kumulieren

Klassischerweise kann man pro Arbeitstag eine Essensmarke einlösen. Nun ist es auch erlaubt, die Essensmarken gesammelt zu nutzen („häufeln“). So kann auch eine größere Rechnung mit mehreren Essensgutscheinen bezahlt werden.

Es ist also möglich mehrere Marken pro Tag einzulösen. Die Einlösung ist damit unabhängig von der Ausgabe der Essensgutscheine und es gibt kein wertmäßiges Tageslimit.

Sogar die Einlösung am Wochenende oder an Feiertagen ist seit Mitte 2020 erlaubt. Bei Mittagsmarken® kann einfach eingestellt werden, an welchen Wochentagen man die Einlösung ermöglichen möchte, jedoch auch die klassische Variante ohne Kumulieren wird weiterhin unterstützt.

Allgemeine Infos zum Thema Essensgutscheine finden Sie in unserem Artikel Essenszuschuss in Österreich

Gegenüberstellung: Kumulieren vs. klassisch

Das Kumulieren hat den Vorteil, dass man als Mitarbeiter:in flexibel ist in der Einlösung und der maximale Steuervorteil genutzt wird. Die klassische Methode, wo pro Arbeitstag eine Marke eingelöst werden kann, hat auf der anderen Seite die Vorteile, dass der Zuschuss eher für das tägliche Mittagessen genutzt wird, da man pro Tag nur eine Marke einlösen kann, bzw. dass in der Regel für das Unternehmen weniger Kosten anfallen, da oft nicht für alle Tage die Marken eingelöst werden.

Essensmarken kumulieren
Mittagsmarken® können Sie einfach konfigurieren und zwischen beiden Modellen wählen.

Wie viele Essensbons: Pauschal oder exakt

Die Anzahl der Essensmarken richtet sich nach den Arbeitstagen des Mitarbeitenden. Dabei gibt es zwei Varianten:

Entweder ein Pauschalmodell mit 18,3 Arbeitstagen pro Monat (= 220 Arbeitstage / Jahr, vgl. LStR 2002, Rz. 95a) oder das Nutzen der tatsächlichen Arbeitstage (zB mittels Import aus der Zeiterfassung oder durch Eintragen von Fehltagen).

Pauschale Anzahl an Marken

18,3 Essensmarken pro Monat
(= 220 Arbeitstage / Jahr) gemäß LStR 2002, Rz. 95a

Es kann auch eine eigene Anzahl hinterlegt werden (z.B. 10 Essensmarken pro Monat).

(Vergleiche dazu LStR 2002, Rz. 95a & 98)

Tatsächliche Arbeitstage verwenden

Exakte Anzahl der Anwesenheitstage.

Diese können mittels Import aus Ihrer Zeiterfassung oder durch Eintragen von Fehltagen erfasst werden.

(Vergleiche dazu LStR 2002, Rz. 95a & 98)

Dies kann für einzelne Mitarbeiter:innen (zB bei Teilzeit) angepasst werden. Auch kann man die Anzahl der Essensmarken an Bürotage knüpfen, sodass man den Essenszuschuss im Home Office entsprechend nutzt.

Kumulieren mit Mittagsmarken®

Das Kumulieren funktioniert mit unserer Essenszuschuss-App so, dass die Mitarbeitenden zu Monatsbeginn die Marken für das ganze Monat erhalten. Diese werden automatisch so eingelöst, dass über das Monat hinweg der größtmögliche Zuschuss gewährt wird. (Im Zweifelsfall wird also eine Gaststättenrechnung einer Supermarktrechnung vorgezogen).

Es muss beim Einlösen nicht einmal die Anzahl der Marken gewählt werden, sondern dies passiert automatisch so, dass sich der größtmögliche Zuschuss ergibt. Dabei rechnen wir bei den Marken mit Kommazahlen, sodass kein Zuschuss verschwendet wird.

App: Kumulieren von Essensbons
Kumulieren in der Mittagsmarken® Web App: Die Anzahl der Marken wird bei jedem Beleg angezeigt.

Zudem können noch Details festlegen werden: Beispielsweise die Gültigkeit der Marken limitieren (zB bis zum Jahresende) oder die Einlösetage der Marken einschränken. Anstatt die Ausgabe monatlich zu gestalten, ist es auch möglich die Marken wöchentlich auszugeben.

Gültigkeit von Essensgutscheinen

Die Gültigkeit der Marken zu beschränken hat den Vorteil, dass Marken nicht über Jahre hinweg angesammelt werden können und somit auch nicht extra Rückstellungen gebildet werden müssen.

Dafür bieten wir bei Mittagsmarken® mehrere Optionen an:

Zudem kann aktiviert werden, dass pro Tag das Einreichen von nur einem Beleg erlaubt ist je Mitarbeiter:in, dieser jedoch mehr als eine Essensmarke beanspruchen kann. Es muss jedoch auch keine dieser Einschränkungen benutzt werden.

Kontaktieren Sie uns für Ihren digitalen Essenszuschuss

Wir betreiben die Mittagsmarken® App. Damit sparen Sie sich die Zettelwirtschaft und wickeln die steuerfreie Essenszulage automatisch und digital ab. Gerne informieren wir Sie über Einsatzmöglichkeiten in Ihrem Unternehen oder Sie probieren es einfach unverbindlich aus!

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Manuel Berger Ihr Ansprechpartner

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